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1. Lieferfristen beginnen mit dem Eingang des Vertrages beim
Verkäufer.
Diese sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich.
2. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer, Vermittler
oder dessen Lieferanten eingetretene Betriebsstörungen,
z. B. durch Exportstop, Auslieferstop an Wiederverkäufer,
Streik, Aussperrung, die den Verkäufer oder Vermittler
ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern,
den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb
der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vorgenannten
Termine und Fristen zum Lieferverzug um die Dauer der durch
diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt
eine entsprechende Störung zu einem Lieferaufschub von
mehr als vier Monaten, kann der Käufer sofort vom Kaufvertrag
zurücktreten. Die Firma Auto Reimport Helmut Kirchner
behält sich ausdrücklich das Recht vor, für
den Fall, das der Import des bestellten Fahrzeuges aufgrund
von nicht zu vertretenden Umständen nicht durchgeführt
werden kann, insbesondere bei Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten,
vom vorliegenden Vermittlungsauftrag zurückzutreten.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Käufer
kann in keiner Weise Schadensersatz von der
Firma Auto Reimport Helmut Kirchner beanspruchen.
3. Angaben in den bei Vertragsabschluß gültigen
Beschreibungen, z. B. Herstellerprospekten, über Lieferumfang,
Leistung, Maße, Betriebsstoffverbrauch usw. des Kaufgegenstandes
sind unverbindlich und keine zugesicherten Eigenschaften.
Dies ist bedingt durch übliche werkseitige Änderungen
während der laufenden Produktion und die übliche
Serienstreuung. EU - Fahrzeuge können von der deutschen
Serienausstattung abweichen. Dies gilt selbstverständlich
nicht für die schriftlich vereinbarten Ausstattungsmerkmale
wie ABS, Airbags, usw.
4. Das von einem autorisierten Vertragshändler abgestempelte
Garantie- bzw. Inspektionsscheckheft ist im Lieferumfang enthalten
und wird mit dem Fahrzeug oder spätestens nach vier Wochen
dem Käufer übergeben. Selbstverständlich ist
dieses Serviceheft in der Sprache des Landes, aus dem das
Fahrzeug eingeführt wurde, gedruckt.
5. Die Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von acht Tagen
nach Mitteilung über die Bereitstellung zu erfolgen.
Bleibt der Käufer nach Ablauf einer Nachfrist von vier
Tagen in Verzug, so ist der Vermittler berechtigt,
Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von
15 % des Kaufpreises
zu fordern. Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen,
wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist.
Das gleiche gilt, wenn der Käufer unberechtigt die Vertragserfüllung
verweigert.
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